Der Steinhof steht seit den 1960er-Jahren unter Denkmalschutz. Damit gilt der Hof als bayerisches Kulturgut und soll in seiner architektonischen Pracht gesichert und der Nachwelt möglichst unverfälscht und ursprünglich erhalten bleiben. Als Denkmal gelten folgende Gebäude (für weitere Details aufs Bild klicken):